Menschen mit Behinderungen

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Neue Projekte mit Menschen mit Lernschwierigkeiten gestartet

Mit der Anstellung von sechs Menschen mit Lernschwierigkeiten begann am 1. Februar 2020 im BMKz die Umsetzung zweier Maßnahmen aus dem Kärntner Landesetappenplan.

Im Rahmen des Kärntner Landesetappenplans (LEP) entstanden in der Leitlinie 7 „Selbstbestimmtes Leben“ die Maßnahme 12.7 „Unabhängige Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung“ und in der Leitlinie 8 „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ die Maßnahme 13.6 „Assistenz der anderen Art“. Mit der Umsetzung beider Maßnahmen wurde bereits im Juli 2019 das BMKz betraut.

Unabhängige Selbstvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten

In Arbeitsgruppentreffen im Rahmen des Kärntner Landesetappenplans wurde festgestellt, dass es zwar in einigen Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen Selbstvertretungsinitiativen gibt, diese sich jedoch primär auf den eigenen Wirkungsbereich beziehen, eine unabhängige Selbstvertretung in Kärnten jedoch fehle.

Auf Initiative des BMKz (Selbstbestimmt-Leben in Kärnten) konstituierte sich im März 2018 eine inklusive Arbeitsgruppe zum Aufbau einer people-first-Initiative in Kärnten. Das in dieser Gruppe erarbeitete Konzept wurde schließlich seitens des Landes Kärnten zur Umsetzung freigegeben und sieht vor, dass der Aufbau der Initiative in enger Zusammenarbeit mit dem BMKz erfolgen soll, jedoch die people-first-Initiative in weiterer Folge vollkommen selbstständig agieren und ein eigener Verein, eine eigene Rechtspersönlichkeit werden soll.

Das Hauptaugenmerk besteht in der Vertretung von Rechten und Interessen von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die unabhängige Selbstvertretung soll Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung sein, wobei das Konzept der Peer-Beratung im Vordergrund steht. 

Im Projekt angestellt sind vier Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie zwei Personen als Projektleitung und Unterstützung mit jeweils 19 Wochenstunden und kollektivvertraglicher Entlohnung nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreichs (SWÖ-KV).

Assistenz der anderen Art

In Kärnten befinden sich noch immer sehr viele Menschen in diversen Einrichtungen, wie Behindertenwerkstätten etc. Das Leben dieser Menschen ist zum Großteil fremdbestimmt, u.a. können sie meist nicht frei entscheiden, was sie arbeiten möchten, sondern werden mittels Testverfahren auf ihre Eignung für diverse Beschäftigungsangebote überprüft und entsprechend der Ergebnisse einer Tätigkeit zugeordnet. Dort leisten sie wertvolle Arbeit, die jedoch lediglich mit einem geringen Taschengeld abgegolten wird, was für sie u.a. kaum bis gar keine Partizipation am gesellschaftlichen Leben zulässt.

Das Projekt hat das Ziel, diesen „klassischen WerkstattklientInnen“ eine Perspektive für ihr Leben mit einer bezahlten Arbeit zu geben. Diesen soll die Tätigkeit als persönliche Assistenz ermöglicht werden, um ihre Kompetenzen zu erweitern und einer realen, sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeit nachzugehen. Des Weiteren wird mit dieser Maßnahme ein wichtiger Schritt in Richtung De-Institutionalisierung gesetzt.

In einer Pilotphase sind im Projekt vorerst zwei Menschen mit Lernschwierigkeiten und eine Person als Projektleitung und Unterstützung mit jeweils 19 Wochenstunden angestellt. Die Entlohnung erfolgt nach dem SWÖ-KV.

LOB-Award-Sonderpreis 2019 erging an Barbara Werner

Die langjährige Mitarbeiterin des Landesdienstes Kärnten, Barbara Werner, wurde am 17.10.2019 an der Alpen-Adria-Universität im Rahmen der Veranstaltung „Arbeitssuche mit Behinderung“ mit dem diesjährigen LOB-Award-Sonderpreis ausgezeichnet.

Mit dem vom Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum im Gedenken an Herbert Kaiser vergebenen Sonderpreis werden Organisationen, Institutionen oder Betriebe sowie Einzelpersonen ausgezeichnet, die besonderes Engagement zur Gleichstellung und zu einem selbstbestimmten Leben behinderter Menschen zeigen.

Barbara Werner setzt sich mit Beharrlichkeit und Vehemenz für eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ein, hat sich in den vergangenen Jahren federführend im Kärntner Landesetappenplan verdient gemacht und wesentlich zur Umsetzung der Persönlichen Assistenz in Kärnten beigetragen. 

Fachtagung: Selbstbestimmtes Leben – auch für Menschen mit hohem Assistenz- und/oder Pflegebedarf?

(c) Hr. Dietmar

Freitag, 5. Juli 2019 | 09:00 – 13:15 Uhr | Casineum Velden

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung veranstaltet gemeinsam mit dem BMKz diese Fachtagung, die zeigen soll, dass eine selbstbestimmte Lebensweise mit Persönlicher Assistenz durchaus auch für Menschen mit hohem Assistenz- und/oder Pflegebedarf möglich ist.

Die Referentinnen und Referenten Christine Stöger (Vorsitzende des Bundes-Monitoring-Ausschusses), Franz-Joseph Huainigg (Autor und ehemaliger Abgeordneter zum Nationalrat), Nicolette Blok (Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Trisomie 21) sowie Christian Gepart (Rechtsanwalt) werden zu folgenden Themen Stellung beziehen:

  • Selbstbestimmtes Leben durch Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen – Art. 19 UN-BRK
  • Auf der Seite des Lebens. Einblicke in ein Leben mit Elektrorollstuhl, Beatmungsgerät und Persönlicher Assistenz
  • Gemeinsam mit dem Unterstützerkreis gelingt Inklusion!
  • Die Durchführung pflegerischer und medizinischer Maßnahmen durch Laien – Notwendigkeiten der Praxis versus berufsgesetzlicher Grenzen

Moderiert wird die Veranstaltung durch Erwin Riess (Schriftsteller und Aktivist der Selbstbestimmt Leben Bewegung), für die musikalische Umrahmung sorgt das Ensemble „FlöTussis“ der Musikschule Wolfsberg

Anmeldungen bitte bis spätestens 27.6.2019 per Email (behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at), telefonisch 050 536 57157 oder per Fax 050 536 57150.