Februar, 2020

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Neue Projekte mit Menschen mit Lernschwierigkeiten gestartet

Mit der Anstellung von sechs Menschen mit Lernschwierigkeiten begann am 1. Februar 2020 im BMKz die Umsetzung zweier Maßnahmen aus dem Kärntner Landesetappenplan.

Im Rahmen des Kärntner Landesetappenplans (LEP) entstanden in der Leitlinie 7 „Selbstbestimmtes Leben“ die Maßnahme 12.7 „Unabhängige Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung“ und in der Leitlinie 8 „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ die Maßnahme 13.6 „Assistenz der anderen Art“. Mit der Umsetzung beider Maßnahmen wurde bereits im Juli 2019 das BMKz betraut.

Unabhängige Selbstvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten

In Arbeitsgruppentreffen im Rahmen des Kärntner Landesetappenplans wurde festgestellt, dass es zwar in einigen Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen Selbstvertretungsinitiativen gibt, diese sich jedoch primär auf den eigenen Wirkungsbereich beziehen, eine unabhängige Selbstvertretung in Kärnten jedoch fehle.

Auf Initiative des BMKz (Selbstbestimmt-Leben in Kärnten) konstituierte sich im März 2018 eine inklusive Arbeitsgruppe zum Aufbau einer people-first-Initiative in Kärnten. Das in dieser Gruppe erarbeitete Konzept wurde schließlich seitens des Landes Kärnten zur Umsetzung freigegeben und sieht vor, dass der Aufbau der Initiative in enger Zusammenarbeit mit dem BMKz erfolgen soll, jedoch die people-first-Initiative in weiterer Folge vollkommen selbstständig agieren und ein eigener Verein, eine eigene Rechtspersönlichkeit werden soll.

Das Hauptaugenmerk besteht in der Vertretung von Rechten und Interessen von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die unabhängige Selbstvertretung soll Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung sein, wobei das Konzept der Peer-Beratung im Vordergrund steht. 

Im Projekt angestellt sind vier Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie zwei Personen als Projektleitung und Unterstützung mit jeweils 19 Wochenstunden und kollektivvertraglicher Entlohnung nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreichs (SWÖ-KV).

Assistenz der anderen Art

In Kärnten befinden sich noch immer sehr viele Menschen in diversen Einrichtungen, wie Behindertenwerkstätten etc. Das Leben dieser Menschen ist zum Großteil fremdbestimmt, u.a. können sie meist nicht frei entscheiden, was sie arbeiten möchten, sondern werden mittels Testverfahren auf ihre Eignung für diverse Beschäftigungsangebote überprüft und entsprechend der Ergebnisse einer Tätigkeit zugeordnet. Dort leisten sie wertvolle Arbeit, die jedoch lediglich mit einem geringen Taschengeld abgegolten wird, was für sie u.a. kaum bis gar keine Partizipation am gesellschaftlichen Leben zulässt.

Das Projekt hat das Ziel, diesen „klassischen WerkstattklientInnen“ eine Perspektive für ihr Leben mit einer bezahlten Arbeit zu geben. Diesen soll die Tätigkeit als persönliche Assistenz ermöglicht werden, um ihre Kompetenzen zu erweitern und einer realen, sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeit nachzugehen. Des Weiteren wird mit dieser Maßnahme ein wichtiger Schritt in Richtung De-Institutionalisierung gesetzt.

In einer Pilotphase sind im Projekt vorerst zwei Menschen mit Lernschwierigkeiten und eine Person als Projektleitung und Unterstützung mit jeweils 19 Wochenstunden angestellt. Die Entlohnung erfolgt nach dem SWÖ-KV.