KOMKOMKompetenzerweiterung durch Kompetenzerfassung
KOMKOM

KOMKOM wird erprobt!

Ab Jahresbeginn 2017 wird KOMKOM von GESA, der Gemeinnützigen Sanierungs- und Beschäftigungs-GmbH in St. Pölten, eingesetzt. Des KOMKOM-Verfahren zur Kompetenzfeststellung wird von GESA im Rahmen von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten für Baugewerbe und Reparatur von Elektrogeräten erprobt. Karoline Kreimer-Hartmann von der Chance B wird die Erprobungsphase begleiten. Auskünfte zur Erprobungsphase können bei Frau Kreimer-Hartmann eingeholt werden (Karoline.Kreimer-Hartmann@chanceb.at).

KOMKOM ist preisgekrönt!

KOMKOM wurde mit dem VITA AWARD 2015 ausgezeichnet. Dieser Preis wird für innovative Projekte zu Kompetenz-Validierung von non-formalem und informellem Lernen verliehen.
Bei der Preisverleihung im Rahmen der PROVIDE-Konferenz, die von 17. bis 18. September in Mechelen (Belgien) stattfand, hatten wir die Gelegenheit, die KOMKOM-Ergebnisse einem europäischen Fachpublikum vorzustellen.


Derzeit wird in Österreich ein Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR), ausgehend von dem Europäischen Qualifikationsrahmen, erarbeitet. Lernergebnisse werden einem achtstufigen Referenzrahmen zugeordnet.
Lernergebnisse sind Aussagen darüber, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben.
Bedeutsam ist hierbei, dass nicht nur in den formalen Systemen erworbene Qualifikationen eingeordnet werden können, sondern zukünftig auch auf anderen Wegen Gelerntes und zwar über eine Validierung. Daran knüpft sich die Hoffnung, dass informell Gelerntes Anerkennung erfahren wird.

Das Fehlen von formalen Abschlüssen ist selbstverständlich nicht mit einem Mangel an Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichzusetzen. Daher ist es für die Gruppe der Bildungsbenachteiligten sinnvoll, Kompetenzfeststellungsverfahren einzusetzen.
In dem Modellprojekt KOMKOM wurde für Soziale Integrationsunternehmen (das sind: Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) ein Kompetenzfeststellungsverfahren erarbeitet, um technisch-handwerkliche Grundkompetenzen – mitgebrachte und im Prozess der Arbeit weiterentwickelte – sichtbar zu machen.
Die mit Hilfe des Feststellungsverfahrens nachgewiesene „Technisch-handwerkliche Grundqualifikation“ wurde für die NQR-Niveaus 1 und 2 definiert. Damit kann praktisch Gelerntes als Qualifikation sichtbar gemacht werden.

Inklusion durch Erwachsenenbildung - mehr als nur eine utopische Hoffnung? Eine Bildungsintervention für formal gering qualifizierte Erwachsene im Kontext des Nationalen Qualifikationsrahmens

Kompetenzfeststellung in Sozialen Integrationsunternehmen. Beitrag im Magazin erwachsenenbildung.at

gefördert von:   bm|bf - Bundesministerium für Bildung und Frauen   Alpen-Adria Universität


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